Wettstreitbedingungen Musikfest 02.09.12
31. Int. Musikwettstreit in Hollage
Am Sonntag 02. September 2012
Ein Wettstreit gibt Spielleute-Korps, Fanfarenzügen, Brass-Bands und Blasorchestern die Gelegenheit, ihren Leistungsstand von einem unabhängigen Fachgremium beurteilen zu lassen. Zugleich dient der Wettstreit der eigenen Standortbestimmung
Bei einem Musikwettstreit besteht für den teilnehmenden Verein die Möglichkeit, in verschiedenen Klassen anzutreten. Außerdem erhält er durch das Kritikgespräch Anregungen für die weitere Arbeit im Verein.
Darüber hinaus ist der Gedankenaustausch der Teilnehmer sowie das einander Kennenlernen ein wichtiger Aspekt.
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Vereine können sich in folgenden Klassen anmelden:
Klasse 1: Spielmannszüge-Oberstufe/ Höchststufe
Klasse 2: Spielmannszüge- Unterstufe/Mittelstufe
Klasse 3: Jugendspielmannszüge
Klasse 4: Spielmannszug-Konzertklasse
Klasse 5: Marschwertung
Klasse 6: Fanfarenzüge-Naturhorninstrumente (ohne Ventil)
Klasse 7: Gemischte Fanfarenzüge (Brassbands, mit Ventil)
Klasse 8: Fanfarenzug-Konzertklasse
Klasse 10: Musikzüge / Blasorchester
Klasse 11: Showorchester (Feldshow)
Klasse 12: Freundschaftstreffen
Das Freundschaftstreffen findet nicht in der Wertungshalle statt (separater Platz). Der Ausrichter würde sich freuen, wenn sich Vereine neben dem Wertungsmusizieren auch für das Freundschaftstreffen anmelden würden.
In den Spielmannszugklassen 1 und 2 sind Stücke mit Marschcharakter vorzutragen. In der Klasse 4 sind ausschließlich Stücke mit Konzertanten Charakter zugelassen
In den Spielmannszugklassen 1-4 können alle Schlaginstrumente und alle Flötenarten
(auch: Klappenflöten) eingesetzt werden.Die Marschwertung ist für alle Züge und Orchester offen.
Die Musikgruppen wählen für Ihre Bühnenvorträge die Literatur auf Grundlage der Selbstwahllisten der Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände (BDMV) aus.
Sollten die ausgewählten Titel nicht in der Selbstwahlliste der BDMV enthalten sein, so nehmen die Juroren eine Zwischeneinstufung vor. Hierzu ist 2 Monate vor Veranstaltungsbeginn eine Partitur an den Veranstalter zu senden. -
Jeder Verein kann sich je nach Besetzungsform bzw. Schwierigkeitsgrad anmelden.
Die Meldung in mehreren Klassen ist möglich, jedoch nur einmal in einer der
Spielmannszugklassen 1-2. In den Klassen 3 (Jugendspielmannszüge) und 4
(Konzertklasse) kann jeweils zusätzlich gestartet werden. -
In der Jugendklasse (Klasse 3) dürfen maximal 3 Teilnehmer zzgl. Dirigent älter als 21
Jahre sein. Die Kontrolle in diesen Fällen obliegt dem Veranstalter. -
Die Vorlage von Noten ist in sämtlichen Klassen erforderlich. Ausgenommen hiervon sind: Klassen 5 (Marschklasse), 11 (Showorchester) und 12 (Freundschaftstreffen).
Hierzu wird um Zusendung der Partituren in zweifacher Ausfertigung bis zum 18. Juli 2012 gebeten. Die Rückgabe erfolgt im Anschluss an die Veranstaltung.
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Jeder Verein kann am Marsch- und Bühnenspiel teilnehmen.
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Marschwertung:
Bei der Marschwertung entfällt die Einteilung nach Schwierigkeitsgraden, da in erster
Linie der formale Bereich gewertet wird. Der Schwierigkeitsgrad der Musikstücke
kann frei gewählt werden.
Gespielt werden zwei Musikstücke in der Bewegung, die mit der „Locke“ (o.ä.) verbunden sind und mit dem Abriss in der zweiten 2m Zone enden.
Die Wertung beginnt mit dem Kommando „Stillgestanden“. Danach folgt in der
Reihenfolge: Abmarsch, Übernahme der Instrumente, Lockmarsch, 1. Musikstück.
Das 1. Musikstück wird innerhalb einer 2m Zone abgerissen. Dem Abriss folgt zum
zweiten Mal der Lockmarsch und anschließend das 2. Musikstück. Dieses wird in der
zweiten 2m Zone abgerissen. Die Wertung endet mit der Abnahme der Instrumente
und dem „Abteilung halt“. -
Bühnenspiel:
Auf- und Abmarsch werden nicht bewertet. Die Wertung beginnt mit der
Instrumentenübernahme. Das Musikstück wird bis zum Ende durchgespielt. Die
Wertung endet mit der Abnahme der Instrumente.
Es müssen zwei Musikstücke vorgetragen werden (mit Ausnahme der Klasse 4 Spielmannszug Konzert). Beim Vortrag sind Notenständer, Trommelständer, etc. wünschenswert. Stühle sind in ausreichender Anzahl vorhanden.
Heruntergefallene Instrumente oder Instrumententeile (Trommelstöcke, Mundstück,
etc.) dürfen während der Wertung aufgehoben werden (dieses hat keinen Einfluss auf
die Wertung).
Die Wertungsstücke dürfen nicht vor dem Zeichen der Jury begonnen werden. Den weiteren Wertungsablauf innerhalb der Rahmenspielzeit (Spielpausen, usw.) bestimmt der Dirigent/Stabführer selbst.
Für das Bühnenspiel stehen maximal 15 Minuten zur Verfügung. In der Klasse 4 stehen maximal 20 Minuten zur Verfügung. Bei Überschreiten der Zeit erfolgt Punktabzug.
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Der Stabführer wird sowohl im Marsch- als auch im Bühnenspiel gesondert bewertet. Die Bewertung wird der Gesamtwertung zugerechnet (siehe Bewertungsbogen unter Punkt 9). Bei Punktgleichheit der Gesamtwertung entscheidet die Stabführerbewertung.
Bei der Marschwertung kann nur die Führung durch einen Tambourstab gewertet werden. Beim Bühnenspiel bleibt es den Dirigenten in allen Klassen überlassen, welche Hilfsmittel (z.B. Tambourstab, Fanfare, Taktstock) sie für den Vortrag wählen.
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Für die Showklasse (Klasse 11) stehen maximal 20 Minuten zur Verfügung. Bei
Überschreiten der Zeit erfolgt Punktabzug. -
Der Gesamtsieger wird ermittelt durch die höchste Tageswertung. Um jedem Verein den Gesamtsieg zu ermöglichen, wird bei den Bühnenspielen der Durchschnittswert
ermittelt. -
Die Bewertung erfolgt wie folgt:
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Bühnenspiel:
Kriterium Punkte (max)
Intonation und Stimmung 10
Rhythmus und Zusammenspiel 10
Dynamik und Klangbalance 10
Ton- und Klangqualität 10
Bewältigung der gewählten Schwierigkeit 10
Technischer Gesamteindruck 10
Phrasierung und Artikulation 10
Tempo, Agogik 10
Stilempfinden und Interpretation sowie Musikalischer Gesamteindruck 10
Stabführer/ Dirigent 10
Gesamt 100 -
Marschwertung
Kriterium Punkte (max)
Intonation, Stimmung, Phrasierung und Artikulation 10
Rhythmus und Zusammenspiel 10
Dynamik, Klangbalance ,Ton- und Klangqualität 10
Bewältigung der gewählten Schwierigkeit 10
Äußeres Erscheinungsbild 10
Formation, Schwenkung 10
Tempo, Agogik 10
Übernahme, Abnahme 10
Musikalischer Gesamteindruck 10
Stabführer/ Dirigent 10
Gesamt 100
In jeder der zu bewertenden Positionen wird die Gesamtsumme aller Wertungsrichter
ermittelt, welche dem bewerteten Verein bekanntgegeben wird. Das Ergebnis der
Wertungsrichter wird veröffentlicht.Die Bewertung erfolgt in den Abständen von 0,5 Punkten (8,0/8,5/9,0).
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Der Veranstalter wird angehalten, nach jedem Vortrag ein kurzes Wertungsgespräch
zwischen den musikalischen Leitern und den Wertungsrichtern zu ermöglichen. Damit der Veranstalter den anvisierten Zeitplan auch einhalten kann ist dieses Gespräch von allen Beteiligten kurz zu halten (Im Höchstfall 5 Minuten). -
Die Wertung ist unanfechtbar.
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Die teilnehmenden Vereine erkennen diese Wettstreitbedingungen durch Ihre Teilnahme an. Vor Beginn der Wertungen findet eine Besprechung mit den Vertretern der teilnehmenden Vereine und den Wertungsrichtern statt. Hier können evtl. Unklarheiten angesprochen werden.

